A) Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbeziehungen zwischen RANFT & KOLLEGEN PERSONALMANAGEMENT („Ranft & Kollegen“) und dem Auftraggeber (zusammen auch „Parteien“ genannt) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die Geltung davon abweichender oder ergänzender Regelungen, insbesondere Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn Ranft & Kollegen ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; anderes gilt nur dann, wenn Ranft & Kollegen dem ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluss zugestimmt haben. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft, als auch für alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Geltung der AGB bedarf. Ranft & Kollegen erbringt Personaldienstleistungen und sind insbesondere auf dem Gebiet der Personalvermittlung tätig.
2. Leistungen bzw. Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Ranft & Kollegen alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen
2.2. Die dem Auftraggeber von Ranft & Kollegen überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
2.3. Informationen, Daten und Dokumente, die der Auftraggeber Ranft & Kollegen zur Verfügung stellt, werden von Ranft & Kollegen nur auf offensichtliche Fehler untersucht.
2.4. Der Auftraggeber hat Ranft & Kollegen unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er einer von Ranft & Kollegen vorgestellten Person ein Angebot auf eine Festanstellung unterbreitet. Weiterhin sind Ranft & Kollegen über die Einzelheiten des Vertrags und insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis zu setzen. Nach Aufforderung sind Ranft & Kollegen eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
2.5. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten, insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen, obliegt dem Auftraggeber.
2.6. Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten, die entstehen, damit sich diese vor Ort beim suchenden Unternehmen präsentieren, sind durch den Auftraggeber direkt zu begleichen.
3. Angebote, Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Angebote von Ranft & Kollegen sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die Übernahme von Leistungen durch Ranft & Kollegen bestimmt sich nach den im jeweiligen Auftrag mit dem Auftraggeber vereinbarten Honorarsätzen.
3.3. Wurde zwischen dem Auftraggeber und Ranft & Kollegen keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Auftraggeber mit einem von Ranft & Kollegen vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis ab, beträgt das Honorar dreißig Prozent des mit dem Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts.
3.4. Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsunabhängige Gehaltszusagen, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielsweise Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt anhand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung.
3.5. Wird innerhalb von 24 Monaten
• nach dem erstmaligen Erhalt von Unterlagen über den Kandidaten durch Ranft & Kollegen oder
• im Falle der Vorstellung eines Kandidaten durch Ranft & Kollegen oder
• nach einem durch Ranft & Kollegen vermittelten Vorstellungstermin mit dem Kandidaten oder
• nach der sonstigen Herstellung eines Kontakts mit dem Kandidaten durch Ranft & Kollegen
durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderer Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch von Ranft & Kollegen gegenüber dem Auftraggeber. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob Ranft & Kollegen eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber vorlag.
3.6. Der Honoraranspruch entsteht auch unabhängig davon, in welcher Position der durch Ranft & Kollegen vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch von Ranft & Kollegen auch in dem Fall, wenn der Kandidat für eine andere Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die die Personalberatung den Kandidaten vorgestellt hat.
3.7. Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten im Konzern des Auftraggebers – beispielsweise bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.
3.8. Ranft & Kollegen behalten sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, z.B. aufgrund von gestiegenen Anzeigenpreisen, Onlineagenturpreisen, u.a. eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
4. Abrechnung, Fälligkeit, Verzug
4.1. Ranft & Kollegen rechnen – sofern nicht ein anderes zwischen den Parteien vereinbart worden ist – über ihre erbrachten Leistungen ab, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem von Ranft & Kollegen vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung bzw. ein anderes Vertragsverhältnis abgeschlossen worden ist.
4.2. Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Während des Verzugs des Auftraggebers sind Ranft & Kollegen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
4.3. Die gesamten Forderungen von Ranft & Kollegen werden sofort fällig, wenn der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder seine Zahlungen einstellt. Darüber hinaus sind Ranft & Kollegen berechtigt, für noch offenstehende Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.4. Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen erfolgen, die von Ranft & Kollegen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
5. Ersatzbemühungen
5.1. Kündigt oder wird ein von Ranft & Kollegen für eine Festeinstellung bzw. für ein anderes Vertragsverhältnis beim Auftraggeber vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat innerhalb von 3 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt, werden Ranft & Kollegen sich bemühen, einen Ersatz zu finden.
5.2. Ranft & Kollegen verpflichten sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis bzw. das andere Vertragsverhältnis nicht antreten sollte. Hierfür wird dem Auftraggeber jeweils kein erneutes Honorar in Rechnung gestellt werden.
6. Beanstandungen
6.1 Beanstandungen jeglicher Art sind Ranft & Kollegen unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
6.2 Etwaige Ansprüche des Kunden verjähren 12 Monate nach der Erbringung der jeweiligen Leistung.
7. Haftung
7.1. Ranft & Kollegen schließen jede Haftung für Schäden des Auftraggebers aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Ranft & Kollegen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Ranft & Kollegen oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden.
7.3. Ausgeschlossen ist persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Ranft & Kollegen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Sach- oder Vermögensschäden.
7.4. Angaben von Ranft & Kollegen sind nur dann als Garantie zu verstehen, wenn Sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet wurden.
7.5. Ranft & Kollegen haften nur dann für den Verlust von Daten, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und nur insoweit, wie die Daten mit vertretbarem Aufwand wieder rekonstruiert werden können.
8. Haftung mit Versicherungsleistung
Ranft & Kollegen haften bei Sach- und Vermögensschäden für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, außer in Fällen der groben Fahrlässigkeit, der Höhe nach begrenzt auf die Leistung ihrer Versicherung.
9. Höhere Gewalt
9.1. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Ranft & Kollegen liegende und von ihnen nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik oder Aussperrung, entbinden Ranft & Kollegen für die Dauer des Ereignisses von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
9.2. Dauert das Ereignis länger als 6 Wochen oder wird die von Ranft & Kollegen zu erbringende Leistung infolge des Ereignisses unmöglich, sind sowohl der Kunde als auch Ranft & Kollegen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
10. Geheimhaltung, Datenschutz
10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder allgemein noch einem Dritten gegenüber irgendwelche von Ranft & Kollegen übermittelten Daten, insbesondere Preise, Kenntnisse oder Erfahrungen („INFORMATIONEN“) schriftlich, mündlich oder auf anderem Weg weiterzugeben. Die besagte Verpflichtung gilt nicht für INFORMATIONEN, die nachweislich allgemein bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein bekannt werden, ohne die vorliegende Verpflichtung zu brechen, oder die dem Auftraggeber nachweislich vor Erhalt der INFORMATIONEN oder zu einem späteren Zeitpunkt bereits bekannt waren, ohne gegen die vorliegende Vereinbarung zu verstoßen.
10.2. Alle Rechte (einschließlich gewerbliche Schutz- und Urheberrechte) bezüglich bekannt gegebener INFORMATIONEN bleiben vorbehalten. Die Bekanntgabe ermächtigt den Kunden nicht, die INFORMATIONEN für andere Zwecke als die vereinbarten zu nutzen.
10.3. Die Geheimhaltung gilt auch für Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen. Die Parteien werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen noch speichern noch vervielfältigen noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung der Partei an Dritte weitergeben. Ranft & Kollegen beachten bei Datenverarbeitungen das Bundesdatenschutzgesetz in seiner jeweiligen Fassung
B) Schlussbestimmungen
1. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und jedes sonstigen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine sonstigen zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB bzw. des betroffenen Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleich kommende Regelung zu ersetzen. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
3. Gerichtsstand, anwendbares Recht
3.1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Lippstadt. Ranft & Kollegen sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis zur weiblichen / männlichen /geschlechtsneutralen Schreibweise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf diesen Seiten und in unseren Veröffentlichungen in der Regel die männliche Schreibweise verwendet. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass sowohl die männliche, die weibliche als auch die geschlechtsneutrale Schreibweise für die entsprechenden Beiträge sowie für all unsere Veröffentlichungen gemeint ist.
Stand: März 2022